Begriffserklärungen
Abtretung
Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf Dritte. Bei einer Immobilienfinanzierung gibt es beispielsweise die Abtretung der Rechte und Ansprüche aus Bausparverträgen, Kapitallebensversicherungen, Kaufvertrag und Grundschulden.
Anschlussfinanzierung
Finanzierung, die für die Zeit nach Ablauf der Zinsbindung oder für eine Umschuldung innerhalb der Zinsbindung aufgenommen wird. Häufig wird auch von Prolongation oder Umschuldung gesprochen.
Auszahlung
Die Auszahlung (Valutierung) des Darlehens erfolgt erst, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei bereits fertig gestellten Gebäuden wird das Darlehen üblicherweise in einem Betrag, bei Neubauten entsprechend dem Baufortschritt in Teilbeträgen ausgezahlt.
Auszahlungsvoraussetzung
Im Vertragsangebot vereinbarte Bedingungen, die innerhalb einer bestimmten Frist erfüllt werden müssen, damit eine Bank das Darlehen auszahlen kann (z.B. rangrichtige Eintragung der Grundschuld im Grundbuch).
Baubeschreibung
Detaillierte Aufstellung über alle ein Bauvorhaben umfassenden Ausstattungs- und Ausfertigungsmerkmale. Wichtige Inhalte der Baubeschreibung sind z.B. Beschaffenheit der Wände und des Daches, Heizung, Art der Fenster etc. Sie gibt außerdem genaue Auskunft über die beim Bau verwendeten Materialien. Aufgrund ihrer Wichtigkeit für die Beurteilung der Qualität eines Gebäudes ist die Baubeschreibung ein wichtiger Bestandteil der Finanzierungsanfrage. Des Weiteren ist sie dem Antrag auf Baugenehmigung beizufügen.
Bereitstellungszinsen
Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, die bereitgestellte Summe jedoch erst später in Anspruch nehmen, berechnet Ihnen die Bank Zinsen. Der Grund dafür ist, dass das Geld nicht durch Zwischenanlagen kapitalbringend eingesetzt werden kann, solange es auf Abruf bereitliegt. Dadurch entstehen Ausfälle, die der Kreditnehmer durch die Bereitstellungszinsen wieder ausgleicht.
Bürgerschaft nach § 7 MaBV
Ihr Bauträger kann sich von der Einhaltung bestimmter Vorschriften befreien. Hierfür ist Ihnen von Ihrem Bauträger eine Sicherheit für alle etwaigen Ansprüche auf Rückgewähr oder Auszahlung Ihrer Vermögenswerte in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft gemäß § 7 MaBV zu stellen.
Darlehensvertrag
Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Der Darlehensvertrag mit der Bank kommt zustande durch Ihre Unterschrift des Vertragsangebots. Im Vertragsangebot werden die Darlehenshöhe, die Konditionen, die Art der Besicherung (Auszahlungsvorraussetzungen) sowie die zugrunde liegenden Geschäftsbedingungen für Immobilienfinanzierung vereinbart.
Effektivzins
Dieser Zinssatz ermöglicht den Vergleich von verschiedenen Angeboten. Die Effektivzinsberechnung ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) muss bei Krediten als Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent angegeben werden. Bei Krediten, deren Konditionen für die gesamte Laufzeit festgeschrieben sind, heißt dieser Preis "effektiver Jahreszins". Wenn eine Änderung des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren während der Laufzeit vorbehalten ist, wird er mit "anfänglicher effektiver Jahreszins" bezeichnet.
Eigenleistung
Persönliche Arbeitsleistung (Selbst-, Verwandten- und Nachbarschaftshilfe), die zur Einsparung von Handwerkerlohnkosten erbracht wird. Die Höhe der Eigenleistung wird vielfach überschätzt. Risiken liegen in dem hohen Zeitaufwand, der längeren Bauzeit, der teilweise unzureichenden fachlichen Qualifikation und dem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen.
Eigenmittel
Bei einer Baufinanzierung gelten als Eigenkapital Bank- und Sparguthaben, Bausparguthaben, der Erlös aus dem Verkauf von Wertpapieren sowie der Rückkaufswert von Lebensversicherungen. Im weiteren Sinne zählen zu den Eigenmitteln das bereits gezahlte Grundstück, bezahlte Baumaterialien und Architektenleistungen, Verwandtendarlehen, öffentliche Zuschüsse sowie Eigenleistung/Verwandtenhilfe.
Freistellungserklärung
Beim Bau von Eigentumswohnungen durch einen Bauträger sichert sich dessen Bank in der Regel durch eine Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab. Werden einzelne Eigentumswohnungen in der Bauphase verkauft, so muss der Käufer häufig vor Fertigstellung erste Teilzahlungen auf den Verkaufspreis leisten. Zum Schutz des Käufers verpflichtet die Makler- und Bauträgerverordnung den Bauträger, Teilzahlungen in der Bauphase nur entgegenzunehmen, wenn durch eine entsprechende Freistellungserklärung der Bank des Bauträgers sichergestellt ist, dass die gekaufte Wohnung nach Zahlung des vollen Kaufpreises von der Globalbelastung durch die Bank des Bauträgers freigestellt wird.
Grundbuch
Beim Amtsgericht geführtes Register, welches die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks darlegt. Es gibt Auskunft über Größe und Nutzungsart des Grundstücks, über Rechte an anderen Grundstücken sowie über die Eigentumsverhältnisse und darüber, welche Lasten und Beschränkungen auf dem Grundstück ruhen. Jeder mit berechtigtem Interesse kann das Grundbuch einsehen. Es genießt öffentlichen Glauben, d.h., auf die Richtigkeit der Angaben kann vertraut werden.
Grundbuchauszug
Vollständige Kopie aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen, die beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden kann.
Grunderwerbssteuer
Steuerliche Belastung beim Kauf/Erwerb von bebautem und unbebautem Grundstücken. Sie beträgt in Hessen seit 2014 6% des Kaufpreises (Grunderwerbsteuersätze aller Bundesländer: https://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_(Deutschland))
Grundpfandrecht
Dingliches Recht an einem Grundstück (z.b Hypothek, Grundschuld)
Grundschuld
Dingliches Recht eines Dritten an einem Grundstück (Grundpfandrecht), welches z.B. zugunsten eines Gläubigers in das Grundbuch eingetragen wird. Die Grundschuld ist nicht an eine persönliche Forderung gebunden, stellt aber eine unbedingte Zahlungsverpflichtung aus dem Grundstück dar.
Grundschuldbestellung
In einer notariellen Urkunde wird die Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Belastung seines Grundstücks (Grundschuld) erklärt, verbunden mit dem Antrag, diese in das Grundbuch einzutragen.
Grundschuldzins
Zinsen, die im Grundbuch bei der Grundschuld mit eingetragen werden. Die Höhe des Grundschuldzinses ist unabhängig von der Darlehensforderung und weicht daher von dem Darlehnsvertrag ab. Um Zinsschwankungen auszugleichen und im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer alle Kosten abzudecken, werden die Zinsen im Grundbuch i. d. R. höher eingetragen (meist zwischen 12 und 20 Prozent)
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Diese Verordnung dient zum Schutz Ihrer Vermögensinteressen beim Erwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung von einem Bauträger. Sie regelt zum Beispiel, unter welchen Vorraussetzungen Ihr Bauträger von Ihnen die Zahlung des Kaufpreises in einer Summe oder in bestimmten Raten verlangen kann.
Nominalzins
Zinssatz, mit dem ein Darlehen zu verzinsen ist. Er wird auf die jeweilige Restschuld des Darlehens berechnet.
Notaranderkonto
Ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto zur treuhänderischen Verwaltung fremder Gelder. Das Notaranderkonto ermöglicht eine vorzeitige Darlehensauszahlung, solange die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Der Notar garantiert eine zweckmäßige Verwendung der Gelder (Treuhandauftrag).
Notarieller Kaufpreis
Der Kaufpreis, der in einem notariellen Kaufvertrag vereinbart wurde. Von ihm ist die Höhe der Grunderwerbsteuer abhängig. Der notarielle Kaufpreis liegt unter anderem der Ermittlung des Beleihungswerts und der Gebäudeabschreibung zugrunde.
Notarbestätigung
Der Notar bestätigt gegenüber der Bank, dass der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld nichts im Wege steht. Die Notarbestätigung ermöglicht die Auszahlung Ihres Darlehens, bevor die Grundschuldeintragung im Grundbuch vollzogen ist.
Rangrücktritt
Durch notariell beglaubigte Erklärung kann ein im Grundbuch eingetragener Gläubiger seine bisherige Rangstelle zugunsten eines anderen nachrangigen Gläubigers ändern.
Rangstelle
Gibt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen Aufschluss über die Reihenfolge, in der die Gläubiger im Fall der Zwangsvollstreckung aus dem Erlös der Vollstreckung befriedigt werden.
Schufa
Abkürzung von: Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung.Die Schufa erhält von den ihr angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der Bonität eines Kreditnehmers. Diese Information stellt sie den Banken auf Anfrage zur Verfügung, selbstverständlich unter strenger Beachtung des Datenschutzes.
Tilgung
Regelmäßige Zahlung zur Rückführung eines Darlehens. Die Höhe der Tilgung entscheidet über die Höhe der Kreditrate und über die Gesamtlaufzeit des Darlehens.
Tilgungsaussetzung
Die Bank erklärt sich bereit, die vereinbarte Tilgung gegen Abtretung der Ansprüche aus Bausparverträgen, einer Kapitallebensversicherung und fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen auszusetzen. Für die Dauer der Tilgungsaussetzung erhält die Bank nur die vereinbarten Zinsen.
Zinsfestschreibung
Zeitraum, für den die Konditionen für ein Darlehen garantiert werden. Die Darlehen der Banken werden mit Festzins angeboten. Der Darlehensnehmer kann dabei in der Regel aus Zinsfestschreibungen von bis zu 10 Jahren und länger wählen. Die Zinsfestschreibung hat gegenüber dem variablen Zins den Vorteil, dass der Darlehensnehmer seine finanzielle Belastung langfristig kalkulieren kann. In Zeiten niedriger Zinsen ist es ratsam, sich den Niedrigzins durch Wahl einer möglichst langfristigen Zinsfestschreibung zu sichern.
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